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Leistungsvergleich GKV - PKV

Vorteile der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)  Vorteile der Privaten Krankenversicherung (PKV) 
kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen – wird mit der Gesundheitsreform 2006 geändert
Kinder werden über die Steuer finanziert 
freie Arztwahl, ChefarztbehandlungKinder werden ab 2007 über Steuern finanziert, daher wieder Möglichkeit der privaten Krankenversicherung für Familien mit höheren Einkommen – Beitragsersparnis!  
grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub  freie Krankenhauswahl, Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Mehrbettzimmer möglich
keine Zuzahlungen im Krankenhaus, Kuren, oder Rehamaßnahmen
 
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes  Leistungen können vor Abschluss gwählt werden und werden vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker) 
Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter und Berufstätigkeit des Vaters  Garantierte und erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich 
Mutterschaftsgeld  europaweiter Krankenschutz 
Vorsorgekuren für Mütter  weltweiter Krankenschutz für 2 Monate 
beim Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich  Abhängigkeit der Beitragshöhe vom gewählten Tarif, Leistungen, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht 
Nur anerkannte Naturheilverfahren werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen übernommen  bei tariflicher Vereinbarung ist eine Kostenübernahme für die Behandlung bei einem Heilpraktiker möglich 
einfache Medikamente (Generika) , einfache Untersuchungsmethoden, keine Übernahme von Privatärztlichen Leistungen, Belegarzt und Mehrbettzimmer imm Krankenhaus  Keine Zuzahlungen zu Medikamenten

Keine Praxisgebühren

Beste und modernste medizinische Betreuung im Krankenhaus

Keine Zuzahlungen im Krankenhaus
Übernahme der Fahrtkosten ins Krankenhaus
Neueste Medikamente  
Die Höhe der Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhausaufenthalte, Praxisgebühr, Zahnersatz etc. ist auf maximal 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt.  Bessere Leistungen beim Zahnarzt (Inlays, Krohnen, Implantate)
Leistungen bei Brillen 
Abrechnung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip, das heisst Kasse und Leistungserbringer rechnen untereinander ab.   

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Nachteile der gesetzlichen Krnakenversicherung (GKV)   Nachteile der Privaten Krankenversicherung (PKV)  
Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse, in der Regel. keine Kostenübernahme für Heilpraktikerbesuche  Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen 
Die Wahl des Krankenhauses ist eingeschränkt. Der Arzt weist in eines der zwei nächstgelegenen ein.  jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag 
Nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der Rücktransportkosten  häufig Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren 
Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen die Patienten Zuzahlungen leisten

Meisten keine oder nur sehr geringe Leistungserstattung der Auslandsarztkosten 
keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
 
keine individuelle Gestaltung des Krankenversicherungsschutzes möglich  das Recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen wird in der Regel erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben (ausser bei direkten Übertritt aus eine anderen Krankenversicherung)  
Zuzahlungen zu Medikamenten 5,- / 10,- EUR
Zuzahlungen für Hilfsmittel / Heilmittel
Praxisgebühr 10,- EUR pro Quartal
Zuzahlungen pro Tag 10,- EUR in den ersten 28 Tagen bei Krankenhausaufenthalten, Rahamassnahmen im Krankenhaus, Kuren

Erstattung von Brillen nur bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr und Schwerbehinderten 
Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie sich von der Versicherung erstatten lassen und dann dem Arzt überweisen 
  Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt 
  keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub 

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