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>> Leistungsvergleich GKV - PKVLeistungsvergleich GKV - PKV
| Vorteile der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) | Vorteile der Privaten Krankenversicherung (PKV) |
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kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen – wird mit der Gesundheitsreform 2006 geändert Kinder werden über die Steuer finanziert |
freie Arztwahl, ChefarztbehandlungKinder werden ab 2007 über Steuern finanziert, daher wieder Möglichkeit der privaten Krankenversicherung für Familien mit höheren Einkommen – Beitragsersparnis! |
| grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub |
freie Krankenhauswahl, Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Mehrbettzimmer möglich keine Zuzahlungen im Krankenhaus, Kuren, oder Rehamaßnahmen |
| Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes | Leistungen können vor Abschluss gwählt werden und werden vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker) |
| Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter und Berufstätigkeit des Vaters | Garantierte und erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich |
| Mutterschaftsgeld | europaweiter Krankenschutz |
| Vorsorgekuren für Mütter | weltweiter Krankenschutz für 2 Monate |
| beim Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich | Abhängigkeit der Beitragshöhe vom gewählten Tarif, Leistungen, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht |
| Nur anerkannte Naturheilverfahren werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen übernommen | bei tariflicher Vereinbarung ist eine Kostenübernahme für die Behandlung bei einem Heilpraktiker möglich |
| einfache Medikamente (Generika) , einfache Untersuchungsmethoden, keine Übernahme von Privatärztlichen Leistungen, Belegarzt und Mehrbettzimmer imm Krankenhaus |
Keine Zuzahlungen zu Medikamenten Keine Praxisgebühren Beste und modernste medizinische Betreuung im Krankenhaus Keine Zuzahlungen im Krankenhaus Übernahme der Fahrtkosten ins Krankenhaus Neueste Medikamente |
| Die Höhe der Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhausaufenthalte, Praxisgebühr, Zahnersatz etc. ist auf maximal 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. |
Bessere Leistungen beim Zahnarzt (Inlays, Krohnen, Implantate) Leistungen bei Brillen |
| Abrechnung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip, das heisst Kasse und Leistungserbringer rechnen untereinander ab. |
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| Nachteile der gesetzlichen Krnakenversicherung (GKV) | Nachteile der Privaten Krankenversicherung (PKV) |
| Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse, in der Regel. keine Kostenübernahme für Heilpraktikerbesuche | Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen |
| Die Wahl des Krankenhauses ist eingeschränkt. Der Arzt weist in eines der zwei nächstgelegenen ein. | jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag |
| Nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der Rücktransportkosten | häufig Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren |
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Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen die Patienten Zuzahlungen leisten Meisten keine oder nur sehr geringe Leistungserstattung der Auslandsarztkosten |
keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten |
| keine individuelle Gestaltung des Krankenversicherungsschutzes möglich | das Recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen wird in der Regel erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben (ausser bei direkten Übertritt aus eine anderen Krankenversicherung) |
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Zuzahlungen zu Medikamenten 5,- / 10,- EUR Zuzahlungen für Hilfsmittel / Heilmittel Praxisgebühr 10,- EUR pro Quartal Zuzahlungen pro Tag 10,- EUR in den ersten 28 Tagen bei Krankenhausaufenthalten, Rahamassnahmen im Krankenhaus, Kuren Erstattung von Brillen nur bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr und Schwerbehinderten |
Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie sich von der Versicherung erstatten lassen und dann dem Arzt überweisen |
| Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt | |
| keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub |
Ich will ein Versicherungsvergleich /eine Beratung
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Jörg Heinze - Versicherungsmakler ; Lützowufer 27 ; 10787 Berlin
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