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>> Informationen zu den KrankenversicherungenInformationen zur Privaten Krankenversicherung
- 88 % der Bevölkerung ist bekannt, daß die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur ein Teil der Kosten übernimmt
- 77 % der Bevölkerung wissen, daß auch Angehörige für die entstehenden Pflegekosten aufkommen müssen - auch für Schwiegereltern
- 72 % der Bevölkerung gehen davon aus, daß die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen
- 52 % der Bevölkerung befürchten, daß sie die anfallenden Kosten eines Pflegefalls für sich und ihre Angehörigen nicht bezahlen können.
In den kommenden vier Jahrzehnten wird die deutsche Bevölkerung um ca. 12 Millionen Einwohner auf ca. 70 Millionen schrumpfen.
Diese hat eine schweizer Prognoseinstitut berechnet. Somit werden sich die demografischen Probleme in Deutschland deutlich verstärken. Die niedrige Geburtenrate (ca. 1,3 Kinder pro Paar) und die steigende Lebenserwartung führen zu einen deutliche höheren Anteil älterer Menschen in unserer Bevölkerung.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben ein Vorschlag zur Bekämpfung des Ärztemangels vorgestellt. Sie setzten dazu auf den massiven Ausbau des Hausärzte-Models. Notwendig sei hier eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung aller Patienten durch ein engmaschiges Netz mit Kinder-, Haus- und Frauenärzten. Fachärzten solle, mach dem Positionspapier des GKV-Spietzenverbandes, die Eröffnung eigener Praxen erschwert werden. Auf Grund der hohen Gerätekosten, wie zum Beispiel bei Kardiologen, soll die Kompetenz in Gesunheitzentren oder Krankenhäusern zentriert werden.
Für ländliche Gegenden schlägt der GKV-Spitzenverband dem Bericht zufolge die Errichtung von sogenannten Gesundheitszentren vor. Diese könnten dann von medizinisch ausgebildetn Krankenschwestern geführt werden. Ärzten aus umliegenden Kliniken und Orten können dann dort regelmäßige Sprechstunden anbieten.
58 Gesundheitsreforemn in 33 Jahren - mit dem Ergebnis eines steigenden Milliardendefizits
die wichtigsten Gesetze
- 1977 - Kostendämpfungsgesetz
- 1983/84 Haushaltsbegleitgesetz
- 1989 - Blüm Reform
- 1997 - Beitragsentlastungsgesetz
- 1998 - Gesetz zur Stärkung der Solidarität
- 2000 - Gesundheitsreformgesetz
- 2004 - Gesundheitsmodernisierungsgesetz
Gesundheitsfonds 2008
Die technischen Vorbereitungen für die Inkassostelle seien so weit abgeschlossen, dass dem Start des Fonds und des neuen Finanzausgleichs zwischen den Kassen keinerlei Hindernisse mehr entgegenstehen. Hintergrund der Aussage waren Spekulationen über Startprobleme wie bei Einführung der Hartz-Gesetze. Diese seien aber nicht zu erwarten.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wies Befürchtungen der Arbeitgeber zurück, die Summe aller Sozialversicherungsbeiträge könnte mit Start des Gesundheitsfonds die 40-Prozent-Marke übersteigen. Zurzeit liege der von Beschäftigten und Arbeitgebern finanzierte Satz bei 39,15 Prozent, sagte Schmidt und versprach: - Wir werden nicht über 40 Prozent steigen.
Die im Oktober bevorstehende Festsetzung des Beitragssatzes für den neuen Gesundheitsfonds durch die Bundesregierung und die darin einzuspeisenden Kostensteigerungen nähren derzeit die Befürchtung, die Koalition könnte ihr selbstgestecktes Ziel einer Sozialabgabenlast von unter 40 Prozent verfehlen.
Ulla stimmt Mitbürger auf höhere Belasungen ein.
Der durchschnittliche Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, liegt bei ca. 14 Prozent - je nch Krankenkasse. Die Beschäftigten zahlen aber einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten oben drauf. Experten fürchten daher, dass sie durch den Fonds künftig 15,5 Prozent oder mehr berappen müssen. Den bundeseinheitlichen Satz muss die Regierung im Oktober festlegen. Ab dem 29. September trifft sich der erlauchte Kreis, um eine Empfehlung zu abzugeben.
Ab 2009 überweisen die Kassen ihre Beitragseinnahmen direkt an den Fonds, der von 21 Mitarbeitern beim Versicherungsamt verwaltet wird. Aus dem rund 150 Milliarden Euro umfassenden Finanzpool erhalten die Kassen feste Pauschalen pro Versichertem plus sogenannte Risikozuschläge, die sich am Gesundheitszustand des Mitglieds orientieren.
Schmidt stimmte die Bürger auf Mehrbelastungen ein. Sie werde sich bei der Höhe des Beitragssatzes nicht unter Druck setzen lassen. "Ich werde einen Beitragssatz vorschlagen, der zu 100 Prozent das abbildet, was im nächsten Jahr gebraucht wird." Ansonsten müssten Leistungen der Kassen für die Versicherten gestrichen werden. " -> wieder einmal ! <<- Alles was nicht da ist, muss ich über Beitragssätze reinkriegen." Schmidt unterstrich, es müssten die rund 2,5 Milliarden Euro steigenden Ärztehonorare, das Plus von rund drei Milliarden Euro für die Kliniken, die Kostensteigerungen für neue medizinische Verfahren wie auch die wachsenden Arzneiausgaben berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite gebe es steigende Einnahmen und zugleich nehme der Steuerzuschuss an die Kassen im nächsten Jahr um 1,5 auf vier Milliarden Euro zu.
Bleiben Kassen mit ihren Beitragsabführungen zu weit im Rückstand, drohe ihnen die Kürzung von Zuweisungen. Entsprechende Vorkehrungen würden im Rahmen des neuen Insolvenzrechts der Kassen geschaffen. Hintergrund sind Befürchtungen, dass die Kassen weniger geneigt sein könnten, die Gelder einzutreiben, da sie ihnen künftig nicht mehr unmittelbar zugutekommen.
Tierische Knochen im Unterkiefer
Eine Zahnfleischerkrankung hatte einen Patienten bereits mehrere Zähne gekostet. Um die Lücken durch Implantate schließen zu können, musste der geschrumpfte Kieferknochen zunächst mit Aufbaumaterial präpariert werden. Der Mediziner erwähnte am Rande, es handele sich um Füllstoffe boviner Herkunft. Erst hinterher erfuhr der von Schmerzen geplagte Patient, dass damit Material aus Rinderknochen gemeint war und dass auch eine Behandlung mit Knochenmaterial aus dem eigenen Becken möglich gewesen wäre. Er forderte er 5.000,- € Schmerzensgeld, und das mit Erfolg. Wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungsmöglichkeiten mit wesentlich unterschiedlichen Risiken und Erfolgsaussichten gebe, müsse der Arzt den Patienten darüber aufklären. Tue er dies nicht, hafte er für aus dem Eingriff resultierende Schmerzen (Oberlandesgericht Stuttgart, 1 U 25/05).
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