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- 88 % der Bevölkerung ist bekannt, daß die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur ein Teil der Kosten übernimmt
- 77 % der Bevölkerung wissen, daß auch Angehörige für die entstehenden Pflegekosten aufkommen müssen - auch für Schwiegereltern
- 72 % der Bevölkerung gehen davon aus, daß die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen
- 52 % der Bevölkerung befürchten, daß sie die anfallenden Kosten eines Pflegefalls für sich und ihre Angehörigen nicht bezahlen können.
10.04.2010 Eine weitere Gesundheitsreform kommt - aber nicht so wie sie einmal gedacht war. Keine Kopfprämie in der GKV - sondern ein Beitrag mit Sozialausgleich.
Darauf haben sich CDU und FDP geeinigt. Bundesminister für Gesundheit - Phillipp Rösler (FDP) und CDU Generalsekretär Hermann Gröhe stellen das neu Konzept vor.
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) und CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe schrieben in einem gemeinsamen Gastbeitrag für die „Welt am Sonntag“: „Eine Prämienzahlung pro Kopf wird es nicht geben.“ Wer anderes behaupte, wolle Neid und Angst schüren. Die Bundesregierung dementierte unterdessen Meldungen, wonach sie eine Erhöhung des Beitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung plane. Beide Koalitionsparteien strebten nur eine teilweise Umstellung des Systems an, nicht jedoch ein reines Prämiensystem. So wolle man „verhindern, dass höhere Gesundheitskosten automatisch zu steigenden Lohnzusatzkosten führen und damit Arbeitsplätze gefährden“. Aus diesem Grund sollten die Gesundheitskosten zumindest teilweise von den Arbeitskosten abgekoppelt werden. Auch die Arbeitgeberbeiträge sollten begrenzt werden. Zudem solle ein Teil des einkommensbezogenen Arbeitnehmerbeitrags durch eine Gesundheitsprämie mit sozialem Ausgleich ersetzt werden.
Röslers Vorschläge zur Senkung der Arzneimittelausgaben ernten derweil weiter Kritik. Rösler will das Preisdiktat der Pharmaindustrie für neue Medikamente brechen, um die Kostenexplosion im Gesundheitswesen zu stoppen. Helfen sollen hierbei auch Zwangsrabatte und Preisdeckelungen. Davon erhofft er sich der Gesundheitsminister für die gesetzliche Krankenversicherungen Einsparungen von bis zu zwei Milliarden Euro im Jahr.
Laut einem Bericht des "Handelsblatts" plant Rösler zudem, die gesetzlichen Handelsspannen des Pharmagroßhandels um 400 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Ziel diese geplanten Maßnahme sei es nicht, die Gewinne des Großhandels zu schmälern, sondern die Händler dazu zu bringen, ihre aus Sicht des Ministers allzu großzügig bemessenen Rabatte an die Apotheken zu kürzen. Dieses Geld solle stattdessen den Beitragszahlern zugutekommen.
In den kommenden vier Jahrzehnten wird die deutsche Bevölkerung um ca. 12 Millionen Einwohner auf ca. 70 Millionen schrumpfen.
Diese hat eine schweizer Prognoseinstitut berechnet. Somit werden sich die demografischen Probleme in Deutschland deutlich verstärken. Die niedrige Geburtenrate (ca. 1,3 Kinder pro Paar) und die steigende Lebenserwartung führen zu einen deutliche höheren Anteil älterer Menschen in unserer Bevölkerung.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben ein Vorschlag zur Bekämpfung des Ärztemangels vorgestellt. Sie setzten dazu auf den massiven Ausbau des Hausärzte-Models. Notwendig sei hier eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung aller Patienten durch ein engmaschiges Netz mit Kinder-, Haus- und Frauenärzten. Fachärzten solle, mach dem Positionspapier des GKV-Spietzenverbandes, die Eröffnung eigener Praxen erschwert werden. Auf Grund der hohen Gerätekosten, wie zum Beispiel bei Kardiologen, soll die Kompetenz in Gesunheitzentren oder Krankenhäusern zentriert werden.
Für ländliche Gegenden schlägt der GKV-Spitzenverband dem Bericht zufolge die Errichtung von sogenannten Gesundheitszentren vor. Diese könnten dann von medizinisch ausgebildetn Krankenschwestern geführt werden. Ärzten aus umliegenden Kliniken und Orten können dann dort regelmäßige Sprechstunden anbieten.
58 Gesundheitsreforemn in 33 Jahren - mit dem Ergebnis eines steigenden Milliardendefizits
die wichtigsten Gesetze
- 1977 - Kostendämpfungsgesetz
- 1983/84 Haushaltsbegleitgesetz
- 1989 - Blüm Reform
- 1997 - Beitragsentlastungsgesetz
- 1998 - Gesetz zur Stärkung der Solidarität
- 2000 - Gesundheitsreformgesetz
- 2004 - Gesundheitsmodernisierungsgesetz
Gesundheitsfonds 2008
Die technischen Vorbereitungen für die Inkassostelle seien so weit abgeschlossen, dass dem Start des Fonds und des neuen Finanzausgleichs zwischen den Kassen keinerlei Hindernisse mehr entgegenstehen. Hintergrund der Aussage waren Spekulationen über Startprobleme wie bei Einführung der Hartz-Gesetze. Diese seien aber nicht zu erwarten.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wies Befürchtungen der Arbeitgeber zurück, die Summe aller Sozialversicherungsbeiträge könnte mit Start des Gesundheitsfonds die 40-Prozent-Marke übersteigen. Zurzeit liege der von Beschäftigten und Arbeitgebern finanzierte Satz bei 39,15 Prozent, sagte Schmidt und versprach: - Wir werden nicht über 40 Prozent steigen.
Die im Oktober bevorstehende Festsetzung des Beitragssatzes für den neuen Gesundheitsfonds durch die Bundesregierung und die darin einzuspeisenden Kostensteigerungen nähren derzeit die Befürchtung, die Koalition könnte ihr selbstgestecktes Ziel einer Sozialabgabenlast von unter 40 Prozent verfehlen.
Ulla stimmt Mitbürger auf höhere Belasungen ein.
Der durchschnittliche Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, liegt bei ca. 14 Prozent - je nch Krankenkasse. Die Beschäftigten zahlen aber einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten oben drauf. Experten fürchten daher, dass sie durch den Fonds künftig 15,5 Prozent oder mehr berappen müssen. Den bundeseinheitlichen Satz muss die Regierung im Oktober festlegen. Ab dem 29. September trifft sich der erlauchte Kreis, um eine Empfehlung zu abzugeben.
Ab 2009 überweisen die Kassen ihre Beitragseinnahmen direkt an den Fonds, der von 21 Mitarbeitern beim Versicherungsamt verwaltet wird. Aus dem rund 150 Milliarden Euro umfassenden Finanzpool erhalten die Kassen feste Pauschalen pro Versichertem plus sogenannte Risikozuschläge, die sich am Gesundheitszustand des Mitglieds orientieren.
Schmidt stimmte die Bürger auf Mehrbelastungen ein. Sie werde sich bei der Höhe des Beitragssatzes nicht unter Druck setzen lassen. "Ich werde einen Beitragssatz vorschlagen, der zu 100 Prozent das abbildet, was im nächsten Jahr gebraucht wird." Ansonsten müssten Leistungen der Kassen für die Versicherten gestrichen werden. " -> wieder einmal ! <<- Alles was nicht da ist, muss ich über Beitragssätze reinkriegen." Schmidt unterstrich, es müssten die rund 2,5 Milliarden Euro steigenden Ärztehonorare, das Plus von rund drei Milliarden Euro für die Kliniken, die Kostensteigerungen für neue medizinische Verfahren wie auch die wachsenden Arzneiausgaben berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite gebe es steigende Einnahmen und zugleich nehme der Steuerzuschuss an die Kassen im nächsten Jahr um 1,5 auf vier Milliarden Euro zu.
Bleiben Kassen mit ihren Beitragsabführungen zu weit im Rückstand, drohe ihnen die Kürzung von Zuweisungen. Entsprechende Vorkehrungen würden im Rahmen des neuen Insolvenzrechts der Kassen geschaffen. Hintergrund sind Befürchtungen, dass die Kassen weniger geneigt sein könnten, die Gelder einzutreiben, da sie ihnen künftig nicht mehr unmittelbar zugutekommen.
Tierische Knochen im Unterkiefer
Eine Zahnfleischerkrankung hatte einen Patienten bereits mehrere Zähne gekostet. Um die Lücken durch Implantate schließen zu können, musste der geschrumpfte Kieferknochen zunächst mit Aufbaumaterial präpariert werden. Der Mediziner erwähnte am Rande, es handele sich um Füllstoffe boviner Herkunft. Erst hinterher erfuhr der von Schmerzen geplagte Patient, dass damit Material aus Rinderknochen gemeint war und dass auch eine Behandlung mit Knochenmaterial aus dem eigenen Becken möglich gewesen wäre. Er forderte er 5.000,- € Schmerzensgeld, und das mit Erfolg. Wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte Behandlungsmöglichkeiten mit wesentlich unterschiedlichen Risiken und Erfolgsaussichten gebe, müsse der Arzt den Patienten darüber aufklären. Tue er dies nicht, hafte er für aus dem Eingriff resultierende Schmerzen (Oberlandesgericht Stuttgart, 1 U 25/05).
Privat Versicherte haben weniger Vertrauen in GKV
Nach dem aktuellen „Health Care Monitoring“ sind „46 Prozent der gesetzlich Versicherten …bereit, private Zusatzversicherungen abzuschließen, um Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Vor drei Jahren waren es nur 22 Prozent – die jüngste Gesundheitsreform scheint im Bewusstsein der Menschen angekommen zu sein,“ wie Versicherungsjournal berichtet.
„Weniger erfreulich“ –wie Versicherungsjournal schreibt – ist „ für die privaten Krankenversicherungen ist allerdings ein deutlicher Einbruch beim Vertrauen „darauf, dass mir in Deutschland bei Bedarf auch die neuesten Behandlungs-Möglichkeiten zur Verfügung stehen”. Im Frühjahr 2007 gingen noch 79 Prozent der gut 200 befragten Privatversicherten von der Verfügbarkeit zu innovativen Versorgungs-Formen aus, im Vergleich zu nur 56 Prozent der Kassenpatienten.“
Dieses „Selbsttor“ hat sich die Assekuranz mit Basistarifen, die das Wort „Private Absicherung“ häufig kaum verdienen, selbst geschossen. Nach Branchenschätzungen beträgt der Anteil dieser bisherigen „Basistarife“ über 50 %, hier ist nur „der Geiz geil ! Gegen diesen Trend hilft nur die kompetente Beratung des freien Vermittler, der sich an den Bedürfnissen der Kunden orientiert, aber auch der (mutige und dokumentierte !) Rat: Wenn schon ein preiswerter Start in die Private, dann unbedingt mit „eingebauter Wechselgarantie“ in „richtige“ Privattarife und der damit verbundenen vertraglichen Garantie für innovative Versorgungs-Formen in der Zukunft.
immer noch 100.000 ohne Krankenversicherung
2007 - Immer noch 100 000 ohne Krankenversicherung
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt startet Kampagne zur Rückkehr in die Krankenkasse
Berlin - Noch immer haben etwa 100 000 Menschen in Deutschland keine Krankenversicherung. Dies ergibt sich aus Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Ministerin Ulla Schmidt (SPD) startete deshalb eine Kampagne, mit der Nichtversicherte in die Krankenkassen zurückgeholt werden sollen.
Seit dem 1. April 2007 gilt für die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflicht zur Versicherung. Wer sich aus eigenem Verschulden bis jetzt nicht versichert hat, muss Beiträge nachzahlen. Wie viel dies jeweils ist, hängt davon ab, welchem Personenkreis die oder der Nichtversicherte angehört. Wer beispielsweise freiwillig gesetzlich versichert, aber nicht selbstständig ist, muss pro Monat rund 120 Euro zahlen. Selbstständige, die freiwillig versichert sind, zahlen rund 275 Euro. Bei Selbstständigen, die freiwillig versichert sind und als bedürftig gelten, sind es 185 Euro. In der privaten Krankenversicherung (PKV), in der die Versicherungspflicht erst ab Januar 2009 gilt, richtet sich der Mindestbeitrag nach Alter und Geschlecht. So zahlt ein 40-jähriger Mann laut PKV-Verband 370 Euro, eine gleichaltrige Frau aber 430 Euro. Der Gesundheitszustand spielt keine Rolle.
Anfang dieses Monats hatte das Statistische Bundesamt erstmals Zahlen veröffentlicht wonach im ersten Quartal 2007 - vor Inkrafttreten der Versicherungspflicht - 211 000 Menschen ohne Krankenversicherung seien. Das entspricht 0,3 Prozent der gesamten Bevölkerung. In den Jahren zuvor hatten noch weniger Menschen keine Versicherung. Seit die Versicherungspflicht gilt, hat sich die Zahl der Nichtversicherten allerdings deutlich verringert. Nach Angaben von Ministerin Schmidt sind etwa 100 000 Menschen in die gesetzlichen Krankenkassen zurückgekehrt. Die privaten Krankenversicherungen berichten, bei ihnen hätten sich 3300 bisher Unversicherte gemeldet. Dies seien vor allem Ältere. Schmidt sagte, viele Menschen hätten auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen und so wieder einen Versicherungsschutz erhalten. Damit "hat sich die Zahl der Nichtversicherten bereits mehr als halbiert", sagte sie. Viel unklarer ist dabei, wer zu den Unversicherten gehört. Nach Angaben des Ministeriums und der Krankenkassenverbände sind dies vor allem Selbstständige, die keine Transferleistungen vom Staat bekommen, sich die Kassenbeiträge aber dennoch nicht leisten können oder wollen. Auch Obdachlose und Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, seien sehr wahrscheinlich nicht versichert, sagte eine Ministeriumssprecherin.
Schmidt appellierte nun an die Kassen, es den Rückkehrern leicht zu machen. "Schauen Sie sich die sozialen Härtefälle genau an, prüfen Sie, wie man die Beiträge in erträglichen Raten einfordern, stunden oder auch ganz erlassen kann", sagte sie. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Aufsichtsbehörden sollten hier eine möglichst einheitliche Lösung finden. Eine Sprecherin des Verbands der Betriebskrankenkassen sagte, "in Einzelfällen" seien die Kassen sicherlich dazu bereit, über die Stundung von Beiträgen zu verhandeln. Es könne aber nicht sein, dass Menschen absichtlich lange warteten, bis sie sich wieder versichern, um eine nachträgliche Ermäßigung ihrer Beiträge zu bekommen. Die Bundesregierung sei deshalb aufgefordert, hier klare Regeln zu finden, wie die Krankenkassen künftig an ihr Geld kommen sollen.
FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr kritisierte deshalb die Bundesregierung. Die von Schmidt im Rahmen der Gesundheitsreform aufgestellte Behauptung, es seien etwa 400 000 Bürger ohne Versicherungsschutz, sei falsch gewesen. "Damit wurde eine weitgehende Versicherungspflicht begründet, die den Missbrauch zulässt", kommentierte Bahr.
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Jörg Heinze - Versicherungsmakler ; Lützowufer 27 ; 10787 Berlin
