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gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversi

gesetzliche Krankenkasse  Private Krankenversicherung 
Krankenhaus
Mehrbettzimmer, keine Chefarztbehandlung, Zuzahlung in den ersten 4 Wochen, keine hochwertigen Untersuchungen, preiswerte Medikamente 
Krankenhaus
Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Mehrbettzimmer, Chefarztbehandlung, keine Zuzahlungen, hochwertigste modernste Untersuchung und Medizin 
ambulant
Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medikamenten, Hilfsmitteln, Überweisungen für Fachärzte, keine Auslandskrankenversicherung 
ambulant
keine Praxisgebühr, keine Zuzahlungen zu den Medikamenten, Sie können jeden Arzt ohne Überweisung aufsuchen, Auslandskrankenversicherung mit Rückholung im Notfall. 
Vorvertragliche Anzeigepflicht - keine   Vorvertragliche Anzeigepflicht - alle Umstände, nach die der Versicherer fragt
alle Risiken, die für die Versicherung aus dem Gesundheitszustand des Versicherten entstehen
allgemeiner Gesundheitszustand
Behandlungen oder Risiken, die während des Versicherungszeitraumes entstehen, von denen der Versicherte positive Kenntnis hat oder hatte 
Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses - ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, der Versicherte ist pflichtversichert. Kontrahierungszwang
Kein Zuschlag für bestehnde Krankheiten 
Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses - privatrechtlicher Vertrag.
kommt durch Annahme eine Vertrages beider Seiten zustande.
Die Versicherung kann den Antrag ablehnen, abändern oder annehmen – auch gegen Zuschlag für bestehende Krankheiten. 
Versicherungsmöglichkeiten - jeder ist gezwungen eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, bei Arbeitslosigkeit übernimmt das Arbeitsamt die Kosten, bei Berufstätigkeit teilen sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Beiträge zur Hälfte  Versicherungsmöglichkeiten - unterliegt gewissen (gesetzlichen) Voraussetzungen: Person muss entweder Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sein oder Arbeitnehmer ab einem Bruttogehalt von 48.100,- Euro im Jahr haben die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Seit dem Jahr 2008 ist dies auch erst nach 3 Jahren mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze möglich, Personen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, können nur die Zusatzleistungen der privaten Krankenversicherung nutzen und versichern
-> siehe Zusatzversicherung

 
Beiträge - in den meisten Fällen erhalten Sie in der privaten Krankenversicherung mehr Leistungen für geringere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung - Solidaritätsprinzip: Die Beiträge berechnen sich nach dem prozentualen Anteil aus dem Bruttoeinkommen des Versicherten.
Die Beiträge fließen in einen Pool und werden der Solidargemeinschaft als Leistungen zugeführt. Eine Rückvergütung bei nicht oder weniger in Anspruch genommene Leistungen gibt es nicht. 
Beiträge - in den meisten Fällen erhalten Sie in der privaten Krankenversicherung mehr Leistungen für geringere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung - Die Beiträge werden nicht nach dem Einkommen sondern nach dem Alter und dem Geschlecht und dem Krankheitszustand während der Beantragung, nach beantragten Leistungen berechnet. Bei nicht in Anspruch genommene Leistungen kann eine Beitragsrückerstattung ausgezahlt werden. Beiträge durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung gesenkt werden. 

Wir übernehmen keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Übersicht, da sich die Gesetzmäßigkeiten ständig ändern!

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