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Beitragsrückerstattung Private Krankenversicherung
Erhalte ich eine Beitragsrückerstattung wenn ich längere Zeit keine Leistungen der Privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen habe?
Viele Gesellschaften bieten eine Beitragsrückerstattung an, wenn für ein oder mehrere Kalenderjahre keine Leistungen geltend gemacht worden sind. Hierbei ist es sinnvoll kleinere Rechnungsbeträge selbst zu tragen, da die Beitragsrückerstattungen der Versicherer mehrere Monatsbeiträge sein können.
Bei den Beitragrückerstattungen wird unterschieden in erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen (garantierten) Beitragsrückerstattungen.
Übliche Arten der Beitragsrückerstattung Barausschüttung in Form von konstanten jährlichen Beträgen, bezogen auf den gesamten schadenfreien Vertrag, einzelnen versicherten Personen oder Tarifen Einmalbeiträge zur dauerhaften Beitragssenkung oder zur Abwendung bzw. Minderung von notwendigen Beitragserhöhungen unabhängig von der Leistungsinanspruchnahme. Bonussystem (nur von wenigen Versicherern) in Form einer dauerhaften
Beitragssenkung für leistungsfrei gebliebene Versicherte.
Zu überlegen währe auch eine Selbstbeteiligung in in den Vertrag mit einzuschliessen. Erstattet der Versicherer alle Aufwendungen ab dem ersten Euro zu 100%, dann ist der zu zahlende Tarifbeitrag selbstverständlich höher als bei einer nur 80-prozentigen Erstattung. Eine Selbstbeteiligung, egal ob wie eben beschrieben zu einem bestimmten prozentualem Satz oder als fester Euro-Betrag, hilft laufende Prämien sparen.
Vereinfachtes Beispiel:
Für 100% Erstattung durch den Versicherer müssen Sie 100% Prämie zahlen.
Für 80% Erstattung durch den Versicherer müssen Sie 80% der Prämie bezahlen. Im Schadenfall übernehmen Sie zusätzlich 20% der entstandenen Aufwendungen Unterschieden werden die Varianten der Selbstbeteiligung wie zum Beispiel für den ambulanten Bereich, für alle Leistungebereiche (ambulant und stationär), prozentuale Selbstbeteiligung, oder eine fallbezogene Selbstbeteiligung (Zahnbehandlung, Zahnersatz, Hilfsmittel). Hierbei ist auch auf sogenannte versteckte Selbsbeteiligungen zu achten. Zum Beispiel 300,- EUR Selbstbeteilgigung heisst nicht gleich 300,- EUR. Da gibt es dann zuzügliche Selbstbeteiligungen bei der Zahnbehandlung, Zahnersatz, bei den Hilfsmitteln (zum Beispiel Erstattung nur 80%)
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