Sie haben jederzeit die Möglichkeit den Tarif zu wechseln oder Zusatzversicherungen heraus zu nehmen (sofern sinnvoll). Wenn Sie einen Tarif mit schlechten Leistungen wählen (mehr Selbstbeteiligung, von Zweibettzimmer zu Mehrbettzimmer) müssen Sie nicht einmal die Gesundheitsfragen beantworten.
Nein. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen. Sie sind abhängig von Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung und dem gewünschten Leistungsumfang. Damit wird sichergestellt, dass Gruppen gleicher Risiken dieselben Beiträge zahlen. Sie sind so kalkuliert, dass die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen auf Lebenszeit erbracht werden können. Beitragserhöhungen aufgrund gestiegener Einkommen sind nicht möglich. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhebt dagegen einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag.
Nein. In dem Anwartschaftsdeckungsverfahren der Privaten Krankenversicherungen wird systematisch eine Vorsorge für das Alter gebildet. Die Prämie wird zu diesem Zweck so kalkuliert, dass sie in jungen Jahren oberhalb und im Alter unterhalb der tatsächlich erforderlichen Prämie liegt. Die Differenz zwischen tatsächlich erhobener Prämie und den rechnerischen Kosten für Gesundheitsleistungen wird der Alterungsrückstellung zugeführt. Wenn dann im höheren Alter des privat Versicherten die rechnerischen Kosten über der erhobenen Prämie liegen, kann die Differenz durch Entnahme aus den Alterungsrückstellungen finanziert werden. Damit kann gewährleistet werden, dass die Beiträge im Alter nicht oder nur sehr gering steigen. Das Umlageverfahren der Gesetzlichen Krankenversicherung hingegen setzt auf die ausreichende Zahl der Beitragszahler, die gemeinsam den Finanzierungsbedarf des gesamten Versicherungsbestandes aufbringen müssen.
Nur ein erfahrener und von Versicherungen unabhängiger Berater kann ihnen auf diesem Gebiet die Unterschiede, wie zum Beispiel garantierte oder erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, aufzeigen. Prüfen Sie mit Ihrem Berater die Versicherungsbedingungen ganz genau, denn bei einigen Tarifen darf nicht eine einzige Rechnung eingeschickt werden. Bei anderen können Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnarztrechnungen eingereicht werden. Bei anderen Versicherern müssen Sie langjährige Staffeln in Kauf nehmen, um an die höchstmögliche Rückerstattung zu kommen. Schicken Sie Rechnungen ein, beginnt die Staffel von neuem.
Richtig ist, dass es zum Teil hohe Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung gegeben hat. Diese Beitragserhöhungen waren eine Folge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und auch des zunehmenden medizinischen Fortschritts.
Zum Beispiel waren Herzoperationen bei über 70-Jährigen in den 60er Jahren vor 15 Jahren undenkbar. Heute sind sie zur medizinischen Standardleistung geworden. Pro Jahr werden mehrere tausend solcher Operationen bei Privatpatienten durchgeführt, von denen jede einzelne 15.000,- EUR bis 20.000,- EUR kostet.
Auch die Preise für Arzneimittel medizinische Untersuchungsmethoden (MRT) oder Kosten im Krankenhaus sind in den letzten Jahrzehnten um ein Mehrfaches gestiegen. Falsch ist, dass solche Kosten und Beitragssteigerungen nur die Privaten Krankenversicherungen betroffen haben. Richtig ist, dass die private Krankenversicherung und die Sozialversicherung ungefähr im gleichen Maße von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betroffen sind. Im Zeitraum von 1980 bis 2003 sind die Kosten pro Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung um 137,3 Prozent und in der Privaten Krankenversicherung um 141,2 Prozent gestiegen. Wobei die Gesetzliche Krankenversicherungen im Betrachtungszeitraum erhebliche Zuzahlungserhöhungen und Leistungskürzungen vorgenommen haben und in 2006 wieder vornehmen werden. Diese Gesetzesänderungen betreffen die bereits Versicherten bei den Privaten Krankenversicherung nicht. Bei privat Versicherten kommt es wie bei dem Privaten Krankenversicherung nicht. Bei privat Versicherten kommt es wie bei dem Krankentagegeld höchstens zu einer Leistungserhöhung mit Beitragsanpassung, die der Versicherte annehmen oder ablehnen kann.
Ich will ein Versicherungsvergleich /eine Beratung
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