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Zahlt mein Arbeitgeber für die Private Krankenversicherung?
Bei einer privaten Krankenvollversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages. Er ist jedoch begrenzt auf dem im jeweiligen Jahr geltenden Höchstbetrag der gesetzlichen Kranken-versicherung. Manche gute! Arbeitgeber zahlen freiwillig auch mehr als die Hälfte der Beitrages dazu.
Zum 1.1.96 wurde ein erweitertes Krankenkassenwahlrecht eingeführt. Seit 1.1.96 gilt, dass die Höchstgrenze für den Arbeitgeberzuschuss durch einen durchschnittlichen Höchstbeitrag bestimmt wird.
Dieser Durchschnittswert wird jeweils zum 1.1. eines Jahres vom Bundesministerium für Gesundheit ermittelt (vgl. § 257 Abs. 2a SGB V) und gilt für ein Kalenderjahr.
Arbeitgeberzuschuss & Versicherungspflichtgrenze
Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung beträgt (West und Ost) im Jahre 2010 = 279,38 EUR und für die Pflegeversicherung 36,57 EUR. Die Bundesregierung hat in der Gesundheitsreform von 2006, die Gesetze dahingehend zu geändert, dass Angestellte die Versicherungspflichtgrenze (fälschlicher Weise auch Beitragsbemessungsgrenze genannt) überschreiten, erst in die Private Krankenversicherung wechseln können, wenn sie diese Grenze 3-mal überschritten haben. Stichtag war der 20.09.2006 . Mit der Wahl der neuen Bundesregierung in 2009 hat die FDP dafür gesorgt, dass diese Regelung wieder abgschafft wurde. Angestellte die über der Versicherungspflichtversicherungsgrenze von 49.950,- Eur (in 2010) liegen, können sich ab sofort wieder privat Krankenversichern ohne die 3 Jahre warten zu müssen.
Als privat Krankenversicherter liegt Ihr Vorteil liegt darin, dass sich der Arbeitgeber auch an den Beiträgen für erhöhte Leistungen, wie Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung, höheres Krankentage- und Krankenhaustagegeld sowie für eine Kurkosten- und eine Pflegekrankenversicherung beteiligt.
Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte müssen von den Versicherten selbst bezahlt werden. Ausnahme, der Arbeitgeber Zusatzleistungen im Bereich Krankentagegeld etc. für seine Mitarbeiter abschließt.
Die Grenzwerte im Jahr 2010 betragen:
West und Ost
Versicherungspflichtgrenze private Krankenversicherung
4.162,50 EUR oder jährlich 49.950,- EUR
für Bestandsfälle die vor dem 31.12.2002 versichert waren 3.750,- Eur oder 45.000,- Eur
max. Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung
279,38 EUR
max. Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung
36,57 EUR
Zusammen = 315,94 Eur
Der Beitrag für Ihre Private Krankenversicherung könnte in diesem Fall bei 631,88 Eur liegen - dafür bekommen Sie und möglicher Weise Ihr Kind einen Top Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung!
(Angaben ohne Gewähr)
Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen. Dazu gehören neben dem Arbeitsentgelt
- vermögenswirksame Leistungen
- Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal
- Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. u. 14. Gehalt etc.)
Nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze sind anzurechnen
- Vergütungen für Überstunden
- Fahrtkostenersatz
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- u. Feiertagsarbeit
- Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden
- pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge
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Jörg Heinze - Versicherungsmakler ; Lützowufer 27 ; 10787 Berlin

